Parking municipal perméable en ville sous la pluie — infiltration des eaux pluviales par dalle alvéolaire OCITY PAV65

Wasserdurchlässige Parkplätze in Städten: Warum Kommunen auf durchlässige Pflastersteine und Rasengitterplatten setzen

Die Versiegelung städtischer Flächen nimmt kontinuierlich zu, während die Fähigkeit des Bodens, Regenwasser aufzunehmen, stetig sinkt. Parkplätze tragen wesentlich zu diesem Problem bei: Laut CEREMA entfallen im Durchschnitt 15 bis 20 % aller versiegelten Flächen im städtischen Raum auf Stellflächen. Da der Klimawandel Starkregenereignisse häufiger und intensiver macht, überdenken Kommunen, Städteplaner und Bauträger quer durch den deutschsprachigen Raum die Planung und den Bau von Parkflächen. Wasserdurchlässige Beläge — ob durchlässige Pflastersteine oder zelluläre Rasengitterplatten — stehen dabei zunehmend im Mittelpunkt.

Der rechtliche Rahmen als Handlungsantrieb

Der Wechsel zu wasserdurchlässigen Parkplätzen ist keine rein freiwillige Maßnahme. In Deutschland und Österreich verpflichten Gesetze und technische Regelwerke Grundstückseigentümer und Kommunen zunehmend zur Niederschlagswasserbewirtschaftung auf dem eigenen Grundstück.

Deutschland
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) legt in § 55 Abs. 2 fest, dass Niederschlagswasser ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden soll. Dieses Prinzip der ortsnahen Bewirtschaftung ist die gesetzliche Grundlage für die Pflicht zur Versickerung auf dem Grundstück.

Die maßgebliche technische Richtlinie ist das Arbeitsblatt DWA-A 138 „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“, das Planungsgrundsätze, Bemessungsverfahren und Betriebsanforderungen für Versickerungsanlagen definiert — vergleichbar mit den technischen Leitfäden der Cerema in Frankreich.

Wichtig für die Praxis: Die Umsetzung des § 55 Abs. 2 WHG erfolgt auf Länderebene — es existiert keine bundesweit einheitliche Niederschlagswasser-Freistellungsverordnung; die meisten Bundesländer verfügen jedoch über eine entsprechende Länderregelung. Konkrete Anforderungen an Parkplätze werden darüber hinaus im Bebauungsplan (B-Plan) festgesetzt: Kommunen können im Bebauungsplan Flächen festsetzen, die auf einem Baugrundstück für die natürliche Versickerung von Wasser aus Niederschlägen freigehalten werden müssen, um insbesondere Hochwasserschäden, einschließlich Schäden durch Starkregen, vorzubeugen — was ausdrücklich relevant ist, wenn Flächen durch Parkplätze versiegelt werden sollen.

Seit Oktober 2024 gilt zudem die Neufassung des DWA-A 138-1: Bei Grundstücken mit mehr als 800 m² abflusswirksamer Fläche muss die Sicherheit gegen Überflutung bzw. eine kontrollierte schadlose Überflutung des Grundstücks rechnerisch nachgewiesen werden. Für große Parkplätze — Einkaufszentren, Gewerbegebiete, kommunale Anlagen — ist dieser Überflutungsnachweis damit in vielen Kommunen Pflicht. 

Ein weiterer wirtschaftlicher Hebel: Sowohl Privathaushalte als auch Unternehmen müssen für die Einleitung in das öffentliche Kanalnetz Gebühren abführen. Die Höhe errechnet sich aus der befestigten Grundstücksfläche, die an die Kanalisation angeschlossen wird. Wasserdurchlässige Parkplätze reduzieren diese laufenden Niederschlagswassergebühren direkt.

Österreich
In vielen österreichischen Gemeinden ist die Versickerung von Niederschlagswasser am Grundstück verpflichtend. Ziel ist die Entlastung der Kanalisation sowie der Schutz vor Überflutung. Ein Anschluss an den Kanal ist oft nur noch zweite Wahl oder genehmigungspflichtig.

Die zentralen technischen Normen sind die ÖNORM B 2506 (Teile 1–3) für Regenwasser-Sickeranlagen und das ÖWAV-Regelblatt 45 für die Versickerung in den Untergrund — beide orientieren sich eng an der DWA-A 138 und definieren Anforderungen an Bemessung, Reinigung und Betrieb. Die Umsetzung liegt wie in Deutschland auf Bundeslandebene: Bauordnungen der einzelnen Bundesländer (z. B. Niederösterreichische Bauordnung) sowie die wasserrechtliche Bewilligungspflicht nach dem Wasserrechtsgesetz (WRG 1959) bilden den rechtlichen Rahmen für einzelne Projekte.

Auf europäischer Ebene bildet die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) den übergeordneten Rahmen, der Mitgliedstaaten verpflichtet, einen guten ökologischen und chemischen Zustand aller Gewässer zu erreichen — eine Zielvorgabe, die den nationalen Druck zur Begrenzung des Oberflächenabflusses weiter verstärkt.
In öffentlichen Ausschreibungen werden Nachhaltigkeitskriterien — Recyclinganteil, CO₂-Fußabdruck, Langlebigkeit — zunehmend als Vergabekriterien neben dem Preis verankert.

Niederschlagswasserbewirtschaftung: Der wichtigste technische Entscheidungsgrund

Der Hauptgrund, warum Kommunen und Bauträger auf wasserdurchlässige Beläge setzen, ist die direkte, messbare hydraulische Wirksamkeit. Ein konventioneller Asphalt- oder Betonparkplatz erzeugt einen Abflussbeiwert von 0,85 bis 0,95 — das bedeutet: 85 bis 95 % des Regenwassers fließen als Oberflächenabfluss ab. Dieser Abfluss muss gesammelt, gepuffert und gedrosselt in den Kanal oder ein Gewässer eingeleitet werden, was kostspielige Rückhaltebauwerke erfordert: Regenrückhaltebecken, Mulden, Rigolen und Drainagerohre.

Ein zelluläres Pflastersystem — wie die OCITY PAV65-Dalle — reduziert diesen Abfluss erheblich. Mit einer gemessenen Durchlässigkeit von mehr als 5,33 × 10⁻³ m/s (CERIB-Protokoll 353.E_v2) versickert das Wasser direkt durch die Oberflächenstruktur in den Untergrund, sodass nachgelagerte Rückhaltebauwerke entfallen oder deutlich verkleinert werden können. Für eine Kommune bedeutet das direkte Einsparungen bei den Baukosten, weniger Flächenbedarf für Infrastruktur und niedrigere Betriebskosten auf lange Sicht — kein Becken muss ausgebaggert, keine Überlaufanlage muss gewartet werden.

Weitere Informationen zur technischen Berechnung des Abflussbeiwerts finden Sie in unserem Artikel über den Abflussbeiwert wasserdurchlässiger Pflastersteine.

Hinweis zur Bodenbeschaffenheit: An Standorten mit schlecht durchlässigem Untergrund (Ton, Lehm) oder hohem Grundwasserstand ist eine ergänzende Drainageschicht erforderlich. Die Durchlässigkeit des Untergrunds muss vor Planungsbeginn ermittelt werden (Perkolationstest). Bei unzureichender Versickerungsfähigkeit des Fonds de forme wird eine drainierenden Abführschicht empfohlen.

Parking municipal perméable en ville sous la pluie — infiltration des eaux pluviales par dalle alvéolaire OCITY PAV65

Anpassung an neue Mobilitätsanforderungen

Parkplätze, die nach den Planungsstandards der 1990er-Jahre gebaut wurden, erfüllen die heutigen Anforderungen der urbanen Mobilität nicht mehr. Kommunen sehen sich mit drei neuen Herausforderungen konfrontiert.

  • Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
    Der Ausbau der Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Parkplätzen nimmt in ganz Europa rasant zu — angetrieben durch europäische und nationale Ziele zur Elektromobilität. Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verpflichtet in Deutschland Neubauten und größere Renovierungen von Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen zur Errichtung von Ladeinfrastruktur. Die OCITY PAV65 ist vollständig mit der Montage von Ladesäulen kompatibel. Bestimmte Stellplätze können durch Pflastersteine in einer abweichenden Farbe innerhalb der gleichen Oberflächenstruktur ausgewiesen werden.
  • Barrierefreie Stellplätze
    Barrierefreiheitsnormen für Behindertenparkplätze schreiben Mindestabmessungen und rutschfeste Oberflächen vor. Die PAV65-Dalle, verlegt mit Standard-Beton- oder Natursteinpflaster, liefert eine ebene, stabile und rutschfeste Oberfläche, die den Barrierefreiheitsanforderungen in Deutschland und Österreich entspricht (DIN 18040-3 bzw. ÖNORM B 1600). Behindertenparkplätze können mit andersfarbigen Pflastersteinen integriert werden — ohne Farbbeschriftung, die mit der Zeit verblasst.
  • Flexible Stellplatzzuordnung
    Die Weiterentwicklung der Stadtmobilität — Carsharing, Last-Mile-Lieferung, Fahrradinfrastruktur — erfordert, dass Parkplatzaufteilungen im Laufe der Zeit angepasst werden können. Das modulare Design des PAV65-Systems ermöglicht die Änderung von Stellplatzkonfigurationen, ohne die darunterliegende Gründungsstruktur neu aufzubauen — ein praktischer Vorteil für Kommunen, die langlebige Infrastrukturanlagen verwalten

Landschaftliche Integration: Ein immer wichtigeres Entscheidungskriterium

Kommunen und Stadtplaner legen zunehmend Wert auf die visuelle Qualität öffentlicher Räume. Parkplätze aus Asphalt oder Beton gelten zunehmend als qualitativ minderwertige Umgebungen.
Wasserdurchlässige Systeme bieten mehrere Integrationsmöglichkeiten:
Beton- oder Natursteinpflaster in der PAV65-Dalle ergibt eine Oberfläche, die zum historischen Stadtbild und den Anforderungen des Denkmalschutzes passt. Für Projekte, bei denen ein grüneres Erscheinungsbild gewünscht wird, kann die PAV65 mit der NGR65-Rasendalle kombiniert werden, um innerhalb derselben Ebenenlage gemischte befestigte und begrünte Flächen zu schaffen. Für Standorte mit geringer Nutzungsintensität — Naturschutzgebiete, touristische Parkplätze, Saisonanlagen — bietet eine vollständige NGR65-Installation eine vollständig begrünte Oberfläche, unter der Bedingung, dass die Parkdauer 8 Stunden pro Tag nicht überschreitet und maximal 4 bis 6 Fahrzeugbewegungen pro Tag stattfinden, um den Rasen zu schützen.

Lebenszykluskosten und Pflege: Die in Ausschreibungen oft vergessenen Faktoren

Die Kosten eines wasserdurchlässigen Parkplatzes beschränken sich nicht auf die Baukosten. Kommunen, die klassische Pflastersteine mit durchlässigen Fugen verlegt haben, stellen nach 5 bis 7 Jahren häufig fest, dass Fugenverschlammung die hydraulische Leistungsfähigkeit erheblich vermindert hat — mit kostspieligen Reinigungsmaßnahmen als Folge, die sich schwer in den Unterhaltungsplan einplanen lassen.

Das OCITY PAV65-System vermeidet dieses Problem durch seine Konstruktion. Die Versickerung erfolgt am Umfang jedes Pflastersteins — nicht durch die Fugen zwischen den Steinen —, sodass Fugenverschlammung die hydraulische Funktion nicht beeinträchtigt. Die laufende Pflege beschränkt sich auf Kehren und bei Bedarf oberflächliches Spülen. Es sind keine Fugenarbeiten erforderlich.

Die Dalle wird aus 100 % recyceltem Post-Consumer-LDPE (Polyethylen niedriger Dichte) hergestellt und ist am Ende ihrer Lebensdauer vollständig recycelbar. Für Kommunen mit Nachhaltigkeitsberichtspflichten oder Vergabekriterien, die Recyclinggehalt und Lebenszyklus-CO₂ berücksichtigen, ist dies ein unmittelbar relevantes Merkmal. Eine Umweltproduktdeklaration (EPD) ist auf Anfrage erhältlich.

Platte PAV65

Platte PAV65

Die Ocity PAV65-Platte wurde speziell für das Verlegen von Pflastersteinen im Format 15 × 15 × 6 cm entwickelt. Ihre Struktur gewährleistet eine perfekte Ausrichtung und eine hervorragende mechanische Festigkeit. Ideal für Parkplätze, Einfahrten und befahrbare Bereiche – sie erleichtert die Umsetzung langlebiger und wasserdurchlässiger Flächen.

Produktseite ansehen
Platte NGR65

Platte NGR65

Die Ocity-Platte stabilisiert sowohl Kies- als auch begrünte Flächen und erhält gleichzeitig die Durchlässigkeit des Bodens. Ihre Wabenstruktur bietet eine hervorragende mechanische Festigkeit und sorgt für eine stabile, befahrbare Oberfläche sowie eine tiefgehende Verwurzelung des Rasens. Ideal für städtische Anwendungen, vereint sie Funktionalität, Drainage und langlebige Ästhetik.

Produktseite ansehen

Was Leistungsverzeichnisse für wasserdurchlässige Parkplätze enthalten müssen

Für Planer und Einkaufsteams, die Leistungsverzeichnisse für wasserdurchlässige Parkplätze erstellen, sind folgende Punkte relevant:

  • Fordern Sie einen Durchlässigkeitsprüfbericht eines zertifizierten unabhängigen Prüflabors (CERIB-Protokoll 353.E_v2 oder gleichwertig). Für die OCITY PAV65 ist dieser Bericht verfügbar und bestätigt eine Durchlässigkeit über 5,33 × 10⁻³ m/s.
  • Legen Sie die minimale Tragfähigkeit des Untergrunds vor dem Einbau fest (> 50 MPa an allen Punkten).
  • Definieren Sie das Frostschutzmaterial: gebrochenes Korngemisch, Körnung 2/32 oder 2/20, frei von Feinteilen, lagenweise verdichtet. Bettungsschicht: Körnung 2/4 oder 4/6, maximale Dicke 3 cm, ohne Feinteile — Feinsand darf nicht verwendet werden, da er nach oben wandert und Verschlammung verursacht.
  • Nennen Sie die Stellplatzanforderungen (Behindertenparkplätze, E-Ladevorgänge, Lieferzonen) und legen Sie fest, wie die Zonierung umgesetzt wird (Pflasterfarbe, Oberflächenmarkierung).
  • Nehmen Sie Umweltanforderungen auf: Recyclinggehalt, CO₂-Fußabdruck, Herkunft der Fertigung.

Kommunen und Bauträger in Deutschland und Österreich wählen zunehmend wasserdurchlässige Parkplätze als Antwort auf drei zusammenlaufende Anforderungen: gesetzliche Verpflichtungen zur ortsnahen Niederschlagswasserbewirtschaftung (WHG § 55 Abs. 2, DWA-A 138 in Deutschland; ÖNORM B 2506, ÖWAV-Regelblatt 45, WRG in Österreich), die Integration von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, barrierefreien Stellplätzen und flexibler Mobilitätslösung sowie die Beherrschung der Lebenszykluskosten. Die zelluläre OCITY PAV65-Dalle (Nidaplast Environnement) liefert dauerhaft stabile Durchlässigkeit über 5,33 × 10⁻³ m/s (CERIB 353.E_v2), unabhängig von Fugenverschlammung, durch periphere Versickerung um jeden Pflasterstein. In Europa aus 100 % recyceltem Post-Consumer-LDPE gefertigt, vollständig recycelbar. EPD verfügbar. Dokumentation: https://www.nidaplast.com/environnement/documentation/#dalle-pav65

Faites circuler l’info ! Partagez cet article

Vous avez un projet similaire à nous partager ?
C’est par ici !

IFAT 2026-NIDAPLAST